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Schadengutachten

 

Ab einer Schadenshöhe ab ca. 750,00 € sollte man ein Schadengutachten erstellen lassen. Im Haftpflicht- schadensfall übernimmt die gegnerische Versicherung die entstehenden Kosten. Sie haben die freie Wahl eines Sachverständigen und eines Rechtsanwalts. Oftmals sind versteckte Schäden am Fahrwerk oder hinter Kunststoffblenden nicht sofort erkennbar. Hier gibt nur ein qualifiziertes Gutachten absolute Sicherheit. Im Gutachten werden Ersatzteil-, Lohn- und Lackierkosten ebenso wie ein evtl. Minderwert, die Reparaturdauer und der Nutzungsausfallschaden festgestellt. Ist an Ihrem Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden, die Reparaturkosten übersteigen den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall, eingetreten, erhalten Sie genaue Angaben zum Wiederbeschaffungswert, dem Restwert und der Wiederbeschaffungsdauer Ihres Fahrzeugs.

 

 

Beim späteren Verkauf des Fahrzeugs können Sie anhand des Gutachtens und der Reparaturkostenrechung exakt nachweisen, was für einen Schaden Ihr Fahrzeug erlitten hat und dass dieser fachgerecht behoben wurde. So beugen Sie eventuellen Rechtsstreitigkeiten vor.

Bei einem selbstverschuldeten Schaden sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Kasko-Versicherer halten.