Was ist ein Unfall?
Ein plötzlich mit mechanischer Gewalt von
außen einwirkendes Ereignis
Was versteht man unter dem
Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis,
der für ein vergleichbares Fahrzeug (Ausstattung, Art,
KM-Stand und Extras) am Tag des Schadens unter
Berücksichtigung sämtlicher Faktoren die den Wert des
Fahrzeuges beeinflussen und der örtlichen Marktlage
bei einem seriösen Händler zu zahlen wäre.
Was bedeutet Restwert?
Der Wert eines total beschädigten
Fahrzeuges nennt man Restwert. Die Höhe wird vom
Sachverständigen unter Zuhilfenahme von Händlern,
Internetportalen oder Restwertaufkäufern ermittelt.
Nach aktueller Rechtssprechung ist der sog. regionale
Markt dabei entscheidend.
Fiktive Abrechnung bedeutet
Der Anspruchsteller fordert z.B. bei der
Versicherung den Geldbetrag für seine Reparatur an und
repariert sein Fahrzeug z.B. selber. (Solange keine
mit Mehrwertsteuer ausgewiesenen Rechnungen vorliegen
wird von der Versicherung nur der Nettobetrag
ausgezahlt.)
Was versteht man unter Alt- und Vorschäden?
Altschäden sind alle unreparierten
Schäden am Fahrzeug. Unter Vorschäden versteht man
instand gesetzte Schäden am Fahrzeug.
Was sind Bagatellschäden?
Unter Bagatellschäden versteht man im
allgemeinen Fahrzeugschäden, die in einem Bereich
unter ca. 750,00 € - ca. 1.000€ liegen.
Was ist der Unterschied zwischen einem
Kostenvoranschlag und einem Sachverständigengutachten.
Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich
und weist "nur" die Reparaturkosten aus. Fotos
werden nur selten erstellt. Ein Gutachten ist dagegen
eine rechtsbindende begründete Stellungnahme eines
Sachkenners/Sachverständigen, in der zahlreiche für
die Schadenregulierung zusätzliche relevante Daten
(z.B. Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert,
Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall,
Mietwagenklasse, etc. ) enthalten sind. Es wird auch
immer eine Fotodokumentation erstellt.
Welche Totalschadensarten unterscheidet man?
Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet,
dass die Reparaturkosten höher sind als die Differenz
zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ein
technischer Totalschaden ist wenn das Fahrzeug nicht
mehr im vollen Umfang hergerichtet werden kann.
Was ist eine Wertminderung?
Eine Wertminderung wird im Regelfall nur
im Haftpflichtfall erstattet. Die Höhe der
Wertminderung wird vom Sachverständigen festgelegt,
dabei wird zwischen zwei Arten von Wertminderung
unterschieden:
Die merkantile Wertminderung (kaufmännische
Wertminderung) berücksichtigt das subjektive Empfinden
eines potenziellen Käufers, eine minderwertige Ware zu
erwerben. Ein Fahrzeug mit instand gesetztem
Unfallschaden erzielt bei der Veräußerung in der Regel
weniger Erlös als ein gleichwertiges, unfallfreies
Fahrzeug.
Die technische Wertminderung kommt zum Tragen, wenn
auch nach fach- und sachgerechter Instandsetzung ein
oder mehrere Mängel im Bereich der Gebrauchsfähigkeit,
Betriebssicherheit, Lebensdauer oder äußeres Aussehen
verbleiben und sich nicht mehr beheben lassen. Auch im
Kaskofall ist eine technische Wertminderung
möglich.
Was versteht man unter Verkehrswert?
Der Verkehrswert wird durch den Preis
bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach
der Beschaffenheit des Fahrzeuges bei einem Verkauf zu
erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis
beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche und
persönliche Verhältnisse sind außer Betracht zu
lassen. Der Verkehrswert entspricht dem gemeinen Wert
§9 Abs.2 BewG (Bewertungsgesetz).
Was versteht man unter Neuwert?
Der Neuwert umfasst die Kosten, zu dem
ein Fahrzeug am Bewertungstag im neuen Zustand zu
beschaffen wäre.
Was versteht man unter Vorteilsausgleich?
Unter Vorteilsausgleich versteht man die
mit dem Schadensausgleich zwangsläufig verbundene
Besserstellung des Anspruchstellers. Im
Haftpflichtfall ist der Vorteilsausgleich unter den
Namen „Wertverbesserung" bekannt, im Kaskofall nennt
man den Vorteilsausgleich „neu für alt".
Was versteht man unter der 130%
Regelung?
Die 130% Regelung besagt, sofern die
durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall
entstandenen Reparaturkosten (zzgl. einer eventuellen
Wertminderung) eines PKW um bis 30 % höher als der
Wiederbeschaffungswert sind, kann der Geschädigte
seinen PKW reparieren lassen. Dabei ist es unabhängig
davon, ob die Reparatur in einer Fachwerkstatt oder in
Eigenreparatur durchgeführt wird. Im Rahmen der 130%
Regelung kann jedoch nicht fiktiv abgerechnet werden,
d. h. es muss eine fachgerechte Reparatur erfolgen
Was bedeuten Regel- bzw.
Differenzbesteuerung?
In einem Unfallgutachten wird der
Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten
Fahrzeuges ermittelt und als regelbesteuert,
differenzbesteuert oder als steuerneutral ausgewiesen,
je nachdem wie das Fahrzeug üblicherweise auf
dem Fahrzeugmarkt gehandelt wird.
Bei Nutzfahrzeugen und
gewerblich genutzten Sonderfahrzeugen (z.B. Taxis)
wird fast immer die Mehrwertsteuer ausgewiesen. Auch
viele Fahrzeuge in der Luxusklasse werden mit
ausgewiesener Mehrwertsteuer gehandelt. Diese
Fahrzeuge sind regelbesteuert, das bedeutet im
Gutachten wird der Wiederbeschaffungswert des
unfallbeschädigten Fahrzeuges mit 19% Mehrwertsteuer
ausgewiesen.
Fahrzeuge, die aus dem
Privatbesitz in den Gebrauchtwagenhandel kommen, kauft
der Autohändler ohne Mehrwertsteuer an.
Beim Verkauf dieser
Fahrzeuge muss er dann nicht die volle Mehrwertsteuer
aus dem Kaufpreis an das Finanzamt zahlen, sondern nur
die Mehrwertsteuer aus dem erzielten Gewinn. Unter
Berücksichtigung der Handelsspannen, beträgt der
Mehrwertsteueranteil ca. 2,4 % vom
Wiederbeschaffungswert bei derartigen Fahrzeugen.
Diese Steuer wird als Differenzsteuer bezeichnet.
Rechnet der
Geschädigte in diesem Fall mit der Versicherung fiktiv
ab, darf die Versicherung nur die im Gutachten
ausgewiesene Differenzsteuer von ca. 2,4 % von dem
Wiederbeschaffungswert abziehen.
|