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Fachbegriffe

Was ist ein Unfall? 
Ein plötzlich mit mechanischer Gewalt von außen einwirkendes Ereignis 

Was versteht man unter dem Wiederbeschaffungswert? 
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für ein vergleichbares Fahrzeug (Ausstattung, Art, KM-Stand und Extras) am Tag des Schadens unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren die den Wert des Fahrzeuges beeinflussen und der örtlichen Marktlage bei einem seriösen Händler zu zahlen wäre. 

Was bedeutet Restwert? 
Der Wert eines total beschädigten Fahrzeuges nennt man Restwert. Die Höhe wird vom Sachverständigen unter Zuhilfenahme von Händlern, Internetportalen oder Restwertaufkäufern ermittelt. Nach aktueller Rechtssprechung ist der sog. regionale Markt dabei entscheidend.

Fiktive Abrechnung bedeutet
Der Anspruchsteller fordert z.B. bei der Versicherung den Geldbetrag für seine Reparatur an und repariert sein Fahrzeug z.B. selber. (Solange keine mit Mehrwertsteuer ausgewiesenen Rechnungen vorliegen wird von der Versicherung nur der Nettobetrag ausgezahlt.)


Was versteht man unter Alt- und Vorschäden? 
Altschäden sind alle unreparierten Schäden am Fahrzeug. Unter Vorschäden versteht man instand gesetzte Schäden am Fahrzeug. 

Was sind Bagatellschäden? 
Unter Bagatellschäden versteht man im allgemeinen Fahrzeugschäden, die in einem Bereich unter ca. 750,00 €  - ca. 1.000€ liegen. 

Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Sachverständigengutachten.
Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich und weist "nur" die Reparaturkosten aus. Fotos werden nur selten erstellt. Ein Gutachten ist dagegen eine rechtsbindende begründete Stellungnahme eines Sachkenners/Sachverständigen, in der zahlreiche für die Schadenregulierung zusätzliche relevante Daten (z.B. Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenklasse, etc. ) enthalten sind. Es wird auch immer eine Fotodokumentation erstellt.

Welche Totalschadensarten unterscheidet man? 
Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass die Reparaturkosten höher sind als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ein technischer Totalschaden ist wenn das Fahrzeug nicht mehr im vollen Umfang hergerichtet werden kann. 

Was ist eine Wertminderung? 
Eine Wertminderung wird im Regelfall nur im Haftpflichtfall erstattet. Die Höhe der Wertminderung wird vom Sachverständigen festgelegt, dabei wird zwischen zwei Arten von Wertminderung unterschieden: 
Die merkantile Wertminderung (kaufmännische Wertminderung) berücksichtigt das subjektive Empfinden eines potenziellen Käufers, eine minderwertige Ware zu erwerben. Ein Fahrzeug mit instand gesetztem Unfallschaden erzielt bei der Veräußerung in der Regel weniger Erlös als ein gleichwertiges, unfallfreies Fahrzeug. 
Die technische Wertminderung kommt zum Tragen, wenn auch nach fach- und sachgerechter Instandsetzung ein oder mehrere Mängel im Bereich der Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit, Lebensdauer oder äußeres Aussehen verbleiben und sich nicht mehr beheben lassen. Auch im Kaskofall ist eine technische Wertminderung möglich. 


Was versteht man unter Verkehrswert? 
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Fahrzeuges bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse sind außer Betracht zu lassen. Der Verkehrswert entspricht dem gemeinen Wert §9 Abs.2 BewG (Bewertungsgesetz). 

Was versteht man unter Neuwert? 
Der Neuwert umfasst die Kosten, zu dem ein Fahrzeug am Bewertungstag im neuen Zustand zu beschaffen wäre. 

Was versteht man unter Vorteilsausgleich? 
Unter Vorteilsausgleich versteht man die mit dem Schadensausgleich zwangsläufig verbundene Besserstellung des Anspruchstellers. Im Haftpflichtfall ist der Vorteilsausgleich unter den Namen „Wertverbesserung" bekannt, im Kaskofall nennt man den Vorteilsausgleich „neu für alt".

 Was versteht man unter der 130% Regelung?
Die 130% Regelung besagt, sofern die durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall entstandenen Reparaturkosten (zzgl. einer eventuellen Wertminderung) eines PKW um bis 30 % höher als der Wiederbeschaffungswert sind, kann der Geschädigte seinen PKW reparieren lassen. Dabei ist es unabhängig davon, ob die Reparatur in einer Fachwerkstatt oder in Eigenreparatur durchgeführt wird. Im Rahmen der 130% Regelung kann jedoch nicht fiktiv abgerechnet werden, d. h. es muss eine fachgerechte Reparatur erfolgen

Was bedeuten Regel- bzw. Differenzbesteuerung? 
In einem Unfallgutachten wird der Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeuges ermittelt und als regelbesteuert, differenzbesteuert oder als steuerneutral ausgewiesen, je nachdem  wie das Fahrzeug üblicherweise auf dem Fahrzeugmarkt gehandelt wird.

Bei Nutzfahrzeugen und gewerblich genutzten Sonderfahrzeugen (z.B. Taxis) wird fast immer die Mehrwertsteuer ausgewiesen. Auch viele Fahrzeuge in der Luxusklasse werden mit ausgewiesener Mehrwertsteuer gehandelt. Diese Fahrzeuge sind regelbesteuert, das bedeutet im Gutachten wird der Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeuges mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Fahrzeuge, die aus dem Privatbesitz in den Gebrauchtwagenhandel kommen, kauft der Autohändler ohne Mehrwertsteuer an.

Beim Verkauf dieser Fahrzeuge muss er dann nicht die volle Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis an das Finanzamt zahlen, sondern nur die Mehrwertsteuer aus dem erzielten Gewinn. Unter Berücksichtigung der Handelsspannen, beträgt der Mehrwertsteueranteil ca. 2,4 % vom Wiederbeschaffungswert bei derartigen Fahrzeugen. Diese Steuer wird als Differenzsteuer bezeichnet.

Rechnet der Geschädigte in diesem Fall mit der Versicherung fiktiv ab, darf die Versicherung nur die im Gutachten ausgewiesene Differenzsteuer von ca. 2,4 % von dem Wiederbeschaffungswert abziehen.